Schlagwörter: KV

Steuerkanzlei Gesierich

Krankenversicherung für Ihr Kind können Sie absetzen, aber …

Die Krankenversicherung für Ihr Kind können Sie absetzen, aber nur dann, wenn Sie unterhaltsverpflichtet sind und die Beiträge Ihrem Kind in bar erstatten oder an die Versicherung zahlen. Krankenversicherungsbeiträge für minderjährige Kinder: Hier ist die Sache klar. Sie zahlen diese Beiträge
Weiterlesen …

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching