Schlagwörter: Leerstehen

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn eine Immobilie mehrere Jahre leer steht

Wenn man eine Mietimmobilie grundlos jahrelang leer stehen lässt, dann erkennt das Finanzamt die Verluste (Zinsen, Abschreibung) nicht mehr an. Im Fachjargon heißt es, die „Einkunftserzielungsabsicht“ sei weggefallen. Aber: Davon gibt es Ausnahmen, nämlich wenn man für den Leerstand nichts
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