Schlagwörter: Listenpreis

Steuerkanzlei Gesierich

Finanzamt darf Listenpreis bei Grau-Importen schätzen

Über folgenden Fall hatten wir bereits berichtet: Ein Liebhaber amerikanischer Autos hatte sich den (in Deutschland offiziell nicht verkauften) Ford Mustang Shelby GT 500 zugelegt. Da kein inländischer Listenpreis existiert, wollte der US-Car-Fan den amerikanischen Listenpreis ansetzen (umgerechnet 53.977 Euro).
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