Schlagwörter: lohnsteuerfrei
Steuerkanzlei Gesierich
Die Überlassung eines betrieblichen Mobiltelefons an Mitarbeiter ist steuerfrei, inklusive Übernahme der Handygebühren (§ 3 Nr. 45 EStG). Lohnsteuerprüfer finden dennoch immer wieder folgende zwei Fehler: Nur Einzugsermächtigung erteilt ohne Umschreiben der Rechnung: Wenn Sie einfach die Mobilfunkrechnung des Mitarbeiters vom
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Es gibt zwar einen 600-Euro-Freibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG/vor 2020: 500 Euro) für Gesundheitsförderungsmaßnahmen, aber seit 2019 nur noch, wenn die Gesundheitsförderungsmaßnahme „zertifiziert“ ist. Für vor 2019 begonnene Maßnahmen gab es noch eine Übergangsregelung bis Ende 2019. Damit ist
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Eigentlich ist es lohnsteuerpflichtig, wenn ein Arbeitnehmer Strom seines Betriebs für sich privat verwendet. Und so wäre dann auch das Aufladen eines elektrischen Autos oder Fahrrads steuerpflichtig. Seit dem 1. Januar 2017 gilt jedoch eine auf fünf Jahre befristete Steuerbefreiung
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