Falls es in Ihrem Betrieb dringend notwendige, nicht aufschiebbare Reparaturen gibt (zum Beispiel ein undichtes Dach, Sicherheitsmängel bei Maschinen, abgelaufener TÜV bei Betriebsfahrzeugen), können und müssen Sie in der 2016er-Bilanz eine Rückstellung bilden, wenn Sie die Reparatur bis spätestens Ende
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