Schlagwörter: März 2017

Steuerkanzlei Gesierich

Erledigen Sie dringend notwendige Reparaturen bis März 2017

Falls es in Ihrem Betrieb dringend notwendige, nicht aufschiebbare Reparaturen gibt (zum Beispiel ein undichtes Dach, Sicherheitsmängel bei Maschinen, abgelaufener TÜV bei Betriebsfahrzeugen), können und müssen Sie in der 2016er-Bilanz eine Rückstellung bilden, wenn Sie die Reparatur bis spätestens Ende
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