Mahlzeiten, die Ihre Mitarbeiter auf Ihre Kosten bekommen, müssen diese mit dem sogenannten Sachbezugswert versteuern. Das gilt unabhängig davon, wie teuer die Mahlzeit ist und bis zu einem Wert von 60 Euro (BMF, 08.12.16, BStBl. 16 I, 1437). Der Sachbezugswert
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