Schlagwörter: Mercedes

Steuerkanzlei Gesierich

Minijobber mit 57.000-Euro-Mercedes – geht das? Ja!

Wenn jemand etwas zu seinem Dienstwagen dazu zahlen muss, reduziert das den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regel. Normalerweise macht man so etwas in Form einer Gehaltsreduzierung. Dann ist das auf der Gehaltsabrechnung am transparentesten nachzuvollziehen. Ungewöhnlicher Fall: Ein Rentner wollte
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