Bisweilen wird vereinbart, dass der Mitarbeiter das Benzin für seinen Dienstwagen selber bezahlen muss. Früher war das nachteilig, denn diese Ausgaben verpufften steuerlich irrelevant. Inzwischen gab es ein höchstrichterliches Urteil, und nun akzeptiert die Finanzverwaltung dieses Modell. Das selbst bezahlte
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