Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens 1. Juli 2016 ein neues Erbschaftsteuergesetz zu verkünden. Der Gesetzgeber schaffte es aber nicht, diesen Termin einzuhalten. Das neue Erbschaftssteuergesetz wurde erst
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