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Steuerkanzlei Gesierich

Wenn der Dienstwagen nur ab und zu privat genutzt wird

Ihr Mitarbeiter kann auch ohne Fahrtenbuch die Dienstwagensteuer vermeiden, wenn Sie ihm die Privatnutzung des Autos verbieten. Das muss das Finanzamt akzeptieren (BFH, 06.10. 11, VI R 56/10, BStBl. II, 12, 362). Trotzdem darf er ab und zu – nach
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