Vermeiden Sie diese drei häufigsten Fehler im Zusammenhang mit Bewirtungsbelegen: Die Rechnungen ist an jemand anderen adressiert (z. B. einen leitenden Mitarbeiter): „Die auf einen anderen Steuerpflichtigen ausgestellte Rechnung genügt den Nachweiserfordernissen nicht.“ (BFH, 18.04.12, X R 57/09) Sie vergessen
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