Auf betrieblich veranlasste Geschenke können Sie eine 30-prozentige Pauschalsteuer abführen, um die Steuerpflicht beim Empfänger zu vermeiden. Allerdings wurde die Vorschrift mittlerweile durch diverse Gerichtsurteile so stark entschärft, dass diese Steuerpflicht nur noch im Ausnahmefall greift. Deshalb: Zahlen Sie diese
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