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Steuerkanzlei Gesierich

Bahn-Pendler dürfen mehr absetzen als Autofahrer

Der Begriff „Pendlerpauschale“ ist ein wenig irreführend. Seit gut zehn Jahren gilt die Pauschale, und zwar unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Egal, ob man zu Fuß geht, Fahrrad oder Auto fährt: Man kann immer 30 Cent je Entfernungskilometer absetzen. Eine Ausnahme
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