Was ist Phantomlohn? Das ist Lohn, der niemals gezahlt wurde, für den die Sozialversicherung aber trotzdem Abgaben verlangt. Im Fachjargon redet man vom „Entstehungsprinzip“. Das bedeutet, dass Sozialabgaben nicht auf Basis des Lohns berechnet werden, der tatsächlich gezahlt wurde, sondern
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