Privatflugzeuge werden vom Finanzamt mit Argusaugen betrachtet. Im Beispielsfall hatte ein – offenkundig sehr gut verdienender – GmbH-Geschäftsführer Dienstreisen mit seinem Privatflugzeug absolviert und wollte Kosten anteilig als Werbungskosten absetzen. Er war an der GmbH gar nicht beteiligt. Interessant war,
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