Das Finanzgericht Köln hat in drei Urteilen unlängst entschieden, dass Rechnungskopien ausreichend sind, um den Vorsteuerabzug zu bekommen. Die Verfahren betrafen zwar Vorsteuererstattungsansprüche ausländischer Unternehmer, das Urteil dürfte aber auch übertragbar sein auf den Vorsteuerabzug aus Rechnungen, wenn Sie ein
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