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Steuerkanzlei Gesierich

Höherer Mindestlohn: Arbeitszeiten rechtzeitig reduzieren

Durch die abermalige Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 8,86 Euro auf 9,19 Euro ab 2019 sinkt auch die maximal mögliche Arbeitszeit bei einem Minijob wieder ab. Denn die maximale Stundenanzahl eines Minijobbers pro Monat wird so berechnet: 450 geteilt durch
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