Schlagwörter: Regeln

Steuerkanzlei Gesierich

Neue verschärfte Regeln für elektronische Kassen ab 2020!

Ab 2020 müssen elektronische Kassen durch eine sogenannte „technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) vor Manipulationen geschützt sein (§ 146a AO). Diese TSE muss durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert sein. Stand Mai 2019 gab es aber überhaupt noch
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Diese Regeln gelten jetzt für Nutzer einer Registrierkasse

Wenn Sie eine Registrierkasse verwenden, müssen Sie grundsätzlich alle Einnahmen und Ausgaben einzeln aufzeichnen. So genannte „Z-Bons“ sind nicht ausreichend (BFH, 16.12.14, X R 42/13, DStR 15, 892). Alle diese aufgezeichneten Daten müssen während der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren jederzeit
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching

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