Eine Scheidung ist mit hohen Kosten für Anwalt und Gericht verbunden. Früher einmal konnte man diese Kosten als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen. Mit Wirkung ab 2014 hat der Gesetzgeber das Einkommensteuergesetz geändert und lässt seitdem Prozesskosten nur noch dann zum Abzug
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