Schlagwörter: Scheinselbstständigkeit

Steuerkanzlei Gesierich

Ein Subunternehmer ohne Haftung ist scheinselbständig

Arbeitnehmer haften in aller Regel nicht für Fehler, die sie machen. Ausnahme: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Aber: Beauftragen Sie eine Firma, haftet diese sehr wohl für Fehler, die sie macht. Das ist ein wesent­liches Kriterium für die Unterscheidung von Arbeitnehmern
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