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Steuerkanzlei Gesierich

Minijobber: keine Schlampereien bei der Rentenversicherung

Minijobbern müssen seit 2013 Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung abgezogen werden. Der Arbeitnehmer kann aber widersprechen, wenn er das nicht will. Manche Arbeitgeber melden einfach so an die Knappschaft „Minijobber wünscht keine Rentenversicherungsabzüge“, ohne diesen aber jemals gefragt zu haben. Wer so
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