Nirgendwo ist vorgeschrieben, dass Sie Arbeitsverträge schriftlich abschließen müssen. Der Arbeitnehmer hat zwar das Recht, eine Auflistung der wesentlichen Punkte in schriftlicher Form zu bekommen (wenn er das überhaupt verlangt), aber das bedeutet keine generelle Pflicht zum schrift-lichen Vertrag. Trotzdem
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