Schlagwörter: Sonderzahlung

Steuerkanzlei Gesierich

Damit Weihnachtsgeld Ihre Minijobs nicht zerstört

Ein Minijobber darf maximal 5.400 Euro innerhalb von zwölf Monaten verdienen (450 Euro x zwölf). Sonderzahlungen, die „mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich“ zu erwarten sind, werden durch zwölf geteilt und den Monatsgehältern zugeschlagen. Liegt man dann im Schnitt über
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