Schlagwörter: Sportwagen

Steuerkanzlei Gesierich

Geschäftswagen für 400.000 Euro sind “unangemessen”

Eine Unternehmerin wollte einen Investitionsabzugsbetrag bilden für eine Limousine im Wert von 400.000 Euro und für einen Sportwagen im Wert von 450.000 Euro. Der ebenfalls geplante Kauf eines SUV für 120.000 Euro nimmt sich dagegen fast wie ein Schnäppchen aus.
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