Die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) wurde am 1. Juli 2016 im Bundesanzeiger verkündet und ist nun geltendes Gesetz. Die Maßnahmen im Einzelnen: Kaufprämie von 3.000 oder 4.000 Euro: Die Kaufprämie beträgt für rein elektrisch
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