Schlagwörter: Steuerliche Maßnahmen

Steuerkanzlei Gesierich

So werden E-Autos seit Juli 2016 steuerlich gefördert

Die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) wurde am 1. Juli 2016 im Bundesanzeiger verkündet und ist nun geltendes Gesetz. Die Maßnahmen im Einzelnen: Kaufprämie von 3.000 oder 4.000 Euro: Die Kaufprämie beträgt für rein elektrisch
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