Bei einer vermieteten oder betrieblichen Immobilie kann man Gebühren der Gemeinde für Straßenausbau o. ä. sofort in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Beim Eigenheim kann man zwar grundsätzlich 20 Prozent von Handwerkerleistungen im Haushalt von der Steuer abziehen, aber ist
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