Mitarbeiter, die nicht berufsmäßig tätig sind (z. B. Hausfrauen, Schüler, Studenten und Rentner), können Sie drei Monate oder 70 Arbeitstage sozialabgabenfrei beschäftigen. Werden volle Monate und Teilmonate kombiniert, wird seit 2019 etwas großzügiger gerechnet, sodass ein paar Arbeitstage mehr möglich
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