Schlagwörter: Tresor

Steuerkanzlei Gesierich

Formeller Fehler: Bargeldtransfer in den Tresor nicht erfasst

Folgenden Fall berichtete mir ein befreundeter Betriebsprüfer: In einem Filialbetrieb fuhr der Geschäftsführer abends stets von einer Filiale zur nächsten, ließ sich jeweils das Bargeld, das über 500 Euro hinausging, aushändigen und brachte dann die gesammelten Bargeldmengen in den Tresor
Weiterlesen …

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich

Büro München:  Lueg ins Land 1, 80331 München

Büro Gilching:    Römerstr. 14, 82205 Gilching

Telefon 08105 / 77 82 70