Schlagwörter: Umbau

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Sie gemietete Büroräume umbauen

Wenn der Mieter gemietete Flächen renoviert oder umbaut, wird das genauso behandelt wie beim Eigentümer. Reparaturen können Sie sofort abziehen, Ausbauten müssen Sie abschreiben, allerdings nicht über die Gebäudenutzungsdauer, sondern nur über die Mietvertragsdauer. Beispiel 1: X mietet ein Großraumbüro
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