Schlagwörter: Umsetzung

Steuerkanzlei Gesierich

Was bedeutet das Urteil zur Arbeitszeiterfassung für Sie?

Der EuGH hat entschieden, dass Arbeitszeiten von Arbeitnehmern generell aufgezeichnet werden müssen (EuGH, 14.05.19, C-55/18). Müssen Sie das ab sofort schon machen? Nein. Die deutsche Gesetzeslage schreibt derzeit nur vor, dass (in der Regel) Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden
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