Dem Fiskus ist es seit langer Zeit ein Dorn im Auge, dass Bargeldbetriebe oftmals nicht alle Umsätze erfassen und generell mit der Kassenbuchführung schlampen. Deshalb muss jede Registrierkasse bereits seit 2010 jeden einzelnen Umsatz unveränderlich abspeichern. Die letzte Gnadenfrist für
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