Schlagwörter: Vereinbarung

Steuerkanzlei Gesierich

Finger weg von Nettolohnvereinbarungen

Bei einer Nettolohnvereinbarung wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer einen bestimmten Nettolohn bekommt – unabhängig von seiner Steuersituation. Steuererstattungen kassiert der Arbeitgeber, Steuernachzahlungen gehen ebenso zu dessen Lasten. Solche Vereinbarungen sind extrem kompliziert und streitanfällig, insbesondere, wenn sich Änderungen ergeben (z.
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Nachträgliche Schwarzgeld-Vereinbarung kippt den Vertrag

Wenn man vereinbart, dass eine Leistung schwarz erbracht werden soll, führt das zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags. Der Schwarzarbeiter hat dann keinen Anspruch auf Bezahlung, auch wenn er seine Leistung perfekt erbracht hat. Der Auftraggeber hat umgekehrt keinen Anspruch auf
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