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Steuerkanzlei Gesierich

Arbeitszeiterfassung für Minijobber nicht vergessen

Ihre Minijobber unterliegen einer besonderen Aufzeichnungspflicht: Bei jedem Minijobber müssen Sie innerhalb von sieben Tagen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit erfassen. Besondere Formvorschriften brauchen Sie nicht zu beachten, aber diese Mindestangaben müssen vorhanden sein. Excel kann man auch verwenden.
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