Schlagwörter: Vernichten

Steuerkanzlei Gesierich

Vernichten Sie Belege für Anlagevermögen nicht zu früh

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt eigentlich zehn Jahre. Falls Sie jedoch langlebiges Anlagevermögen haben, das länger abgeschrieben wird als zehn Jahre, müssen Sie die Belege noch länger aufbewahren. Betroffen könnten vor allem Gebäude und lange nutzbare Maschinen sein. Woraus ergibt
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