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Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Sie Rechnungen per E-Mail versenden möchten

Ihren Kunden dürfen Sie theoretisch nur dann Rechnungen per E-Mail statt auf Papier zusenden, wenn diese zustimmen. Diese Zustimmung kann entweder ausdrücklich erteilt werden, zum Beispiel mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Fax. Genauso möglich: Der Kunde stimmt zu durch
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich

Büro München:  Lueg ins Land 1, 80331 München

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