Schlagwörter: Vorfinanzierung

Steuerkanzlei Gesierich

Ist mit der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bald Schluss?

Falls Sie über eine halbe Million Euro Umsatz im Jahr machen, sind Sie in aller Regel sogenannter „Sollversteuerer“. Das heißt: Sie müssen die Umsatzsteuer schon in dem Monat ans Finanzamt abführen, in dem Sie die Leistung erbringen (= Rechnung ausstellen).
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