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Steuerkanzlei Gesierich

Rabattfreibetrag von 1.080 Euro auch für fremde Waren

Erlaubt der Chef seinen Arbeitnehmern, Produkte aus dem eigenen Sortiment verbilligt oder kostenlos zu kaufen, ist dieser Vorteil bis 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. (§ 8 Abs. 3 EStG) Beispiel eins: X betreibt einen Elektronik-Markt. Die Mitarbeiter dürfen pro Jahr
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