Schlagwörter: Warenbezeichnung

Steuerkanzlei Gesierich

Ungenaue Warenbezeichnungen ruinieren den Vorsteuerabzug

Ein Textilhändler bekam von einem Großhändler massenweise billige Kleidung geliefert. Auf der Rechnung war immer nur angegeben „Bluse“, „Top“, „Kleid“ oder „Hose“. Kein Wort zu Größe, Farbe, Modell usw. Auf einer Rechnung waren zum Beispiel insgesamt 580 Kleider abgerechnet –
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