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Steuerkanzlei Gesierich

Wie Sie Hotelkosten an Kunden weiterberechnen

Seit 2009 berechnen Hotels nur noch sieben Prozent Umsatzsteuer auf die Übernachtung. Falls Sie jedoch für Beratungsprojekte oder Kundendienst­einsätze Hotelkosten an Ihren Kunden weiterberechnen, tun Sie das bitte mit 19 Prozent. Denn Sie verschaffen Ihren Kunden keine Übernachtungsleistungen, sondern berechnen
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