Für verschenkte Immobilien sind die amtlichen Bodenrichtwerte maßgeblich, die alle zwei Jahre aktualisiert werden. 2018 sind noch die Bodenrichtwerte zum 31.12.2016 maßgeblich. Ab 2019 gelten die Bodenrichtwerte zum 31.12.2018. Diese dürften in vielen Großstädten um 15 bis 30 Prozent höher
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