Der aktuelle Mindestlohn muss als Bruttobezug ausgezahlt und kann nicht als Sachbezug gewährt werden. Sonst ist der Mindestlohn unterschritten (§ 107 Gewerbeordnung). Beispiel: Frau Meier arbeitet in der Huber-GmbH auf Teilzeitbasis mit 20 Stunden pro Woche und verdient genau den
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