Archiv: 2. Apr 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Wann 44-Euro-Gutscheine sozialversicherungsfrei bleiben

Das Bundessozialgericht hat aktuell entschieden, dass 44-Euro-Gutscheine sozialversicherungspflichtig sind, wenn sie durch eine Herabsetzung des Bruttogehalts des Arbeitnehmers finanziert werden. (BSG, 23.02.21, B 12 R 21/18 R) Unser Rat daher: Entweder, Sie geben Gutscheine zusätzlich zum Gehalt aus oder Sie lassen
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Verschärfungen bei Benzingutschein & Co werden verschoben

Gutscheine, die „so gut wie Geld sind“ (zum Beispiel von Amazon, Edenred usw.), sollten eigentlich schon Anfang 2020 nicht mehr als steuerfreier Sachbezug anerkannt werden. Die Details sollte ein BMF-Schreiben klarstellen, auf das wir nun allerdings schon über ein Jahr
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