Das Bundessozialgericht hat aktuell entschieden, dass 44-Euro-Gutscheine sozialversicherungspflichtig sind, wenn sie durch eine Herabsetzung des Bruttogehalts des Arbeitnehmers finanziert werden. (BSG, 23.02.21, B 12 R 21/18 R) Unser Rat daher: Entweder, Sie geben Gutscheine zusätzlich zum Gehalt aus oder Sie lassen
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