Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt eigentlich zehn Jahre. Falls Sie jedoch langlebiges Anlagevermögen haben, das länger abgeschrieben wird als zehn Jahre, müssen Sie die Belege noch länger aufbewahren. Betroffen könnten vor allem Gebäude und lange nutzbare Maschinen sein. Woraus ergibt
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