Schlagwörter: Arbeitszeiterfassung

Steuerkanzlei Gesierich

Arbeitszeiterfassung für Minijobber nicht vergessen

Ihre Minijobber unterliegen einer besonderen Aufzeichnungspflicht: Bei jedem Minijobber müssen Sie innerhalb von sieben Tagen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit erfassen. Besondere Formvorschriften brauchen Sie nicht zu beachten, aber diese Mindestangaben müssen vorhanden sein. Excel kann man auch verwenden.
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Was bedeutet das Urteil zur Arbeitszeiterfassung für Sie?

Der EuGH hat entschieden, dass Arbeitszeiten von Arbeitnehmern generell aufgezeichnet werden müssen (EuGH, 14.05.19, C-55/18). Müssen Sie das ab sofort schon machen? Nein. Die deutsche Gesetzeslage schreibt derzeit nur vor, dass (in der Regel) Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden
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