Schlagwörter: Ausländer

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Sie EU-Ausländer beschäftigen

Immer mehr Unternehmer beschäftigen Mitarbeiter, die aus einem anderen EU-Land stammen. Dabei schleichen sich manchmal Fehler ein. Ihr Mitarbeiter wohnt in Deutschland: Dann ergeben sich keine Unterschiede zur Beschäftigung von Deutschen. Ihr Mitarbeiter wohnt im EU-Ausland: Dann ist der volle
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Steuerfalle bei Beauftragung ausländischer Bauunternehmer

Handwerker aus Osteuropa arbeiten oft billiger als deutsche Firmen. Ob sie immer genauso gut arbeiten, lassen wir einmal offen. Was oft nicht bedacht wird: Wer beim Finanzamt als umsatzsteuerlicher Unternehmer registriert ist, muss auf die Leistungen ausländischer Baufirmen 19 Prozent
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