Schlagwörter: Ausland

Steuerkanzlei Gesierich

Jobs im EU-Ausland: Denken Sie an die A1-Bescheinigung

Wenn jemand im Ausland tätig wird, dann stellt sich bei einer Kontrolle durch eine ausländische Behörde häufig die Frage, ob derjenige überhaupt korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet ist. Um hier Klarheit zu schaffen, wurde schon 2010 die „A1-Bescheinigung“ eingeführt. Beispiel:
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Wenn Sie Ihren Lebensabend im Ausland verbringen

Aufgrund einer neuen EU-Richtlinie gilt seit 2015 im Erbfall das Erbrecht des Landes, in dem man zuletzt dauerhaft gewohnt hat. Das kann zu üblen Überraschungen führen. So gibt es in Spanien z. B. kein Pflichtteilsrecht, keinen Erbverzicht und kein Berliner
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Wenn Sie ausländische Bauunternehmer beauftragen

Wer ausländische Handwerker oder Bauunternehmer beauftragt und selbst Unternehmer ist, der muss von diesen eine Nettorechnung verlangen. Man muss dann selber die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Aber wer gilt als Unternehmer? Eine Oma, die ihr Dachgeschoss vermietet, ist bereits Unternehmer:
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