Schlagwörter: Bauunternehmer

Steuerkanzlei Gesierich

Steuerfalle bei Beauftragung ausländischer Bauunternehmer

Handwerker aus Osteuropa arbeiten oft billiger als deutsche Firmen. Ob sie immer genauso gut arbeiten, lassen wir einmal offen. Was oft nicht bedacht wird: Wer beim Finanzamt als umsatzsteuerlicher Unternehmer registriert ist, muss auf die Leistungen ausländischer Baufirmen 19 Prozent
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Wenn Sie ausländische Bauunternehmer beauftragen

Wer ausländische Handwerker oder Bauunternehmer beauftragt und selbst Unternehmer ist, der muss von diesen eine Nettorechnung verlangen. Man muss dann selber die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Aber wer gilt als Unternehmer? Eine Oma, die ihr Dachgeschoss vermietet, ist bereits Unternehmer:
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