Wer ausländische Handwerker oder Bauunternehmer beauftragt und selbst Unternehmer ist, der muss von diesen eine Nettorechnung verlangen. Man muss dann selber die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Aber wer gilt als Unternehmer? Eine Oma, die ihr Dachgeschoss vermietet, ist bereits Unternehmer:
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