Schlagwörter: Benzin

Steuerkanzlei Gesierich

Selbst bezahltes Benzin jetzt als steuermindernd anerkannt

Bisweilen wird vereinbart, dass der Mitarbeiter das Benzin für seinen Dienstwagen selber bezahlen muss. Früher war das nachteilig, denn diese Aus­gaben verpufften steuerlich irrelevant. Inzwischen gab es ein höchstrichterliches Urteil, und nun akzeptiert die Finanzverwaltung dieses Modell. Das selbst bezahlte
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Weihnachtsgeschenk an Mitarbeiter, der Benzin selber bezahlt

Muss ein Mitarbeiter das Benzin für seinen Dienstwagen selber zahlen, so war das früher steuerlich irrelevant. Doch ein neues Urteil sagt: So etwas mindert den geldwerten Vorteil (BFH, 30.11.16, VI R 49/14, DStR 17, 374). Die Finanzverwaltung akzeptiert das Urteil
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Selbst bezahltes Benzin mindert nun doch Ein-Prozent-Regel

Bisher galt bei der Ein-Prozent-Regel: Pauschal ist pauschal. Allenfalls wurde der Wert laut Ein-Prozent-Regel gemindert durch feste Zuzahlungen (zum Beispiel 200 Euro im Monat) oder kilometerbezogene Zahlungen (zum Beispiel 30 Cent je Privat-Kilometer). Bisher galt aber auch: Vom Arbeit­nehmer selbst
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