Schlagwörter: Benzin
Steuerkanzlei Gesierich
Bisweilen wird vereinbart, dass der Mitarbeiter das Benzin für seinen Dienstwagen selber bezahlen muss. Früher war das nachteilig, denn diese Ausgaben verpufften steuerlich irrelevant. Inzwischen gab es ein höchstrichterliches Urteil, und nun akzeptiert die Finanzverwaltung dieses Modell. Das selbst bezahlte
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Muss ein Mitarbeiter das Benzin für seinen Dienstwagen selber zahlen, so war das früher steuerlich irrelevant. Doch ein neues Urteil sagt: So etwas mindert den geldwerten Vorteil (BFH, 30.11.16, VI R 49/14, DStR 17, 374). Die Finanzverwaltung akzeptiert das Urteil
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Bisher galt bei der Ein-Prozent-Regel: Pauschal ist pauschal. Allenfalls wurde der Wert laut Ein-Prozent-Regel gemindert durch feste Zuzahlungen (zum Beispiel 200 Euro im Monat) oder kilometerbezogene Zahlungen (zum Beispiel 30 Cent je Privat-Kilometer). Bisher galt aber auch: Vom Arbeitnehmer selbst
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