Schlagwörter: Beschäftigung

Steuerkanzlei Gesierich

Teure Falle bei der Beschäftigung von Werkstudenten

Ein Student ist nicht sozialversicherungspflichtig, es fällt nur Rentenversicherung an. Das gilt aber nur, wenn er wirklich studiert, er muss sich also vorrangig um das Studium kümmern. Das wird unterstellt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit maximal 20 Stunden beträgt. In der
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Wenn Sie EU-Ausländer beschäftigen

Immer mehr Unternehmer beschäftigen Mitarbeiter, die aus einem anderen EU-Land stammen. Dabei schleichen sich manchmal Fehler ein. Ihr Mitarbeiter wohnt in Deutschland: Dann ergeben sich keine Unterschiede zur Beschäftigung von Deutschen. Ihr Mitarbeiter wohnt im EU-Ausland: Dann ist der volle
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