Normalerweise bekommen Sie ab dem 16. Monat nach Ende des Steuerjahrs ein halbes Prozent Zinsen pro Monat auf Steuererstattungen, also sechs Prozent im Jahr. Den gleichen Zinssatz (in dieser Höhe verfassungswidrig, BVerfG 08.07.21, 1BvR 2234/14) müssen Sie an das Finanzamt
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